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Markus Pries
Bittelschießerstraße 26
72488 Sigmaringen
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Sitz der Gesellschaft: Sigmaringen
Inhaber: Markus Pries
Konzeption & Design
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Markus Pries
Datenschutz
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AGB
1: Dienstleistungen des Auftragnehmers
Die Erbringung von Leistungen durch Markus Pries Entwicklungsdienstleistungen, nachfolgend "Auftragnehmer" genannt, erfolgt auf Grundlage von Angeboten des Auftragnehmers, Rahmenverträgen, Einzelverträgen oder bestätigten Bestellungen.
2: Laufzeit des Vertrags
Der Vertrag bleibt in Kraft bis zur Erfüllung des vereinbarten Auftragsziels oder bis zum im Vertrag festgelegten Kalendertermin. Während der Laufzeit des Vertrags besteht gemäß § 627 BGB die Möglichkeit der Kündigung. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus triftigem Grund bleibt unberührt und erfordert die schriftliche Form.
3: Mitteilung von Mängeln
Falls der Auftraggeber Mängel in den vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen geltend machen möchte, ist er dazu verpflichtet, dies dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
4: Haftung des Auftragnehmers
Die Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, es sei denn, ein Organ oder ein sonstiger Mitarbeiter des Auftragnehmers handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Falls ein nicht zum Organ des Auftragnehmers gehörender Mitarbeiter durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten einen Schaden verursacht, haftet der Auftragnehmer maximal bis zur vereinbarten Nettovergütung.
5: Verjährung
Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren fünf Jahre nach ihrem Entstehungsdatum.
6: Rechnungsstellung und Zahlungen
Zwischenrechnungen des Auftragnehmers werden auf Grundlage nachvollziehbarer Aufstellungen unverzüglich nach Einreichung der Aufstellung zusammen mit eventuellen Vorauszahlungen seitens des Auftraggebers beglichen. Die Schlussrechnung enthält sämtliche Leistungen einschließlich aller Ergänzungen und ist nach Erhalt durch den Auftraggeber ohne Abzüge zur sofortigen Zahlung fällig.
7: Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist dieser verpflichtet, den aufgrund des Verzugs entstandenen Schaden für vorgerichtliche Mahnungen zu erstatten. Zusätzlich schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, jedoch mindestens 8 % p. a. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.
8: Ausschluss von fremden AGB
Sofern der Auftraggeber ebenfalls allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, finden diese auf das Vertragsverhältnis keine Anwendung, es sei denn, einzelne Bestimmungen werden ausdrücklich schriftlich vom Auftragnehmer akzeptiert. Insbesondere ist eine Klausel in den AGB des Auftraggebers ausgeschlossen, wonach die AGB des Auftragnehmers keine Gültigkeit haben sollen.
9: Rechtswahl
9.1. Für alle Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2. Gleiches gilt für sämtliche außervertraglichen Rechtsbeziehungen der Parteien.
10: Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen den Parteien ergeben, ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern beide Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
11: Schriftform
Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit. Die Änderung dieser Schriftformklausel erfordert ebenfalls die schriftliche Form.
12: Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Die Parteien werden sich bemühen, eine andere Bestimmung zu vereinbaren, die dem Zweck und der wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
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